Mängelrüge
Eine Mängelrüge ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, einen konkret benannten Mangel innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen.
Der Begriff selbst ist eher VOB/B-Sprachgebrauch: § 13 VOB/B spricht von der Mängelanzeige und der Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Im BGB-Werkvertragsrecht heißt die vergleichbare Handlung Fristsetzung zur Nacherfüllung (§§ 634, 635 BGB). In der Praxis wird „Mängelrüge“ trotzdem für beide Vertragsarten verwendet. Wichtige Bestandteile: konkrete Mangelbeschreibung, angemessene Frist, Androhung der Folgen bei Fristablauf, nachweisbarer Zugang. In Baunario entsteht die Mängelrüge direkt aus einem dokumentierten Mangel. Der Text und der Fristvorschlag richten sich danach, welche Vertragsart (BGB oder VOB/B) für das Projekt hinterlegt ist.